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Alkoholfreie BIO-Weine & Schaumgetränke

Alkoholfreier BIO Wein muss vorübergehend pausieren - die entalkoholisierte BIO Weine dürfen nicht mehr als BIO Zertifiziert angeboten werden!

Die Verordnung (EU) 2117/2021 hat einheitliche Regelungen für die Herstellung von entalkoholisierten Weinen in der Europäischen Union eingeführt. Leider wurde bei der Änderung der Rechtsvorschriften versäumt, die "Entalkoholisierung" als zulässiges önologisches Verfahren in die Öko-Verordnung (EU) 848/2018 aufzunehmen. Dies bedeutet, dass die Entalkoholisierung von Weinen nach geltendem europäischem Recht nicht mit den Anforderungen an ökologische Weinproduktion übereinstimmt. Die erforderliche Korrektur, also die Aufnahme des Verfahrens in die Öko-Verordnung, wurde bereits bei der EU beantragt und das Verfahren läuft. Gemäß dem Zeitplan der EU sollte es im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen sein, jetzt, im vierten Quartal wissen wir immer noch nicht, wann es erfolgen wird.

Für Deutschland wurde vorübergehend eine Lösung gefunden, die als "alkoholfreies Getränk aus Biowein" bezeichnet wurde. Unter dieser Bezeichnung war die Produktion erlaubt und der Verkauf vorerst gesichert. Allerdings hat sich dies geändert, da Spanien in dieser Übergangslösung eine Wettbewerbsverzerrung sieht. Auf Anfrage Spaniens hat die Europäische Kommission mehrfach bestätigt, dass ein Produkt, das einem entalkoholisierten Wein entspricht, unabhängig von der Bezeichnung nicht als ökologisch hergestellt gekennzeichnet werden kann. Das bedeutet klar und deutlich: Bis zur Aufnahme der Entalkoholisierung in die Öko-Verordnung (möglicherweise im ersten oder zweiten Quartal 2025) ist es aufgrund des europäischen Rechts nicht möglich, einen alkoholfreien Biowein (unabhängig von der Bezeichnung) herzustellen, abzufüllen und zu verkaufen.

Die bis Ende 2023 geltende nationale Lösung ist nicht mehr umsetzbar, wie es mitgeteilt wurde. Um unfaire Nachteile zu vermeiden, wird es vorläufig von den zuständigen Behörden geduldet, wenn ein entsprechendes Produkt als "entalkoholisiertes Getränk aus Biowein" bis zum 29.09.2023 hergestellt, bis zum 20.10.2023 abgefüllt und bis zum 31.12.2023 in den Verkehr gebracht wird. Danach wird dieses Produkt nicht mehr existieren, bis das europäische Recht angepasst wird. Ab dem 31.12.2023 können die Produkte jedoch ohne "Biosiegel" als (konventioneller) entalkoholisierter Wein vermarktet werden. Dabei müssen die entsprechenden Vorgaben, insbesondere zur Kennzeichnung, zum Beispiel auf Preislisten, beachtet werden und der Bio Herkunft des Grundweines darf in der Zutatenliste angegeben werden.

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Alkoholfreier BIO Wein muss vorübergehend pausieren - die entalkoholisierte BIO Weine dürfen nicht mehr als BIO Zertifiziert angeboten werden!

Die Verordnung (EU) 2117/2021 hat einheitliche Regelungen für die Herstellung von entalkoholisierten Weinen in der Europäischen Union eingeführt. Leider wurde bei der Änderung der Rechtsvorschriften versäumt, die "Entalkoholisierung" als zulässiges önologisches Verfahren in die Öko-Verordnung (EU) 848/2018 aufzunehmen. Dies bedeutet, dass die Entalkoholisierung von Weinen nach geltendem europäischem Recht nicht mit den Anforderungen an ökologische Weinproduktion übereinstimmt. Die erforderliche Korrektur, also die Aufnahme des Verfahrens in die Öko-Verordnung, wurde bereits bei der EU beantragt und das Verfahren läuft. Gemäß dem Zeitplan der EU sollte es im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen sein, jetzt, im vierten Quartal wissen wir immer noch nicht, wann es erfolgen wird.

Für Deutschland wurde vorübergehend eine Lösung gefunden, die als "alkoholfreies Getränk aus Biowein" bezeichnet wurde. Unter dieser Bezeichnung war die Produktion erlaubt und der Verkauf vorerst gesichert. Allerdings hat sich dies geändert, da Spanien in dieser Übergangslösung eine Wettbewerbsverzerrung sieht. Auf Anfrage Spaniens hat die Europäische Kommission mehrfach bestätigt, dass ein Produkt, das einem entalkoholisierten Wein entspricht, unabhängig von der Bezeichnung nicht als ökologisch hergestellt gekennzeichnet werden kann. Das bedeutet klar und deutlich: Bis zur Aufnahme der Entalkoholisierung in die Öko-Verordnung (möglicherweise im ersten oder zweiten Quartal 2025) ist es aufgrund des europäischen Rechts nicht möglich, einen alkoholfreien Biowein (unabhängig von der Bezeichnung) herzustellen, abzufüllen und zu verkaufen.

Die bis Ende 2023 geltende nationale Lösung ist nicht mehr umsetzbar, wie es mitgeteilt wurde. Um unfaire Nachteile zu vermeiden, wird es vorläufig von den zuständigen Behörden geduldet, wenn ein entsprechendes Produkt als "entalkoholisiertes Getränk aus Biowein" bis zum 29.09.2023 hergestellt, bis zum 20.10.2023 abgefüllt und bis zum 31.12.2023 in den Verkehr gebracht wird. Danach wird dieses Produkt nicht mehr existieren, bis das europäische Recht angepasst wird. Ab dem 31.12.2023 können die Produkte jedoch ohne "Biosiegel" als (konventioneller) entalkoholisierter Wein vermarktet werden. Dabei müssen die entsprechenden Vorgaben, insbesondere zur Kennzeichnung, zum Beispiel auf Preislisten, beachtet werden und der Bio Herkunft des Grundweines darf in der Zutatenliste angegeben werden.

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